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Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Übersetzer
1. Geltungsbereich
| (1) |
Diese
Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer
und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. |
| (2) |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn
er diese ausdrücklich anerkannt hat. |
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
|
Die Übersetzung wird
nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig
ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte
Ausfertigung der Übersetzung. |
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht
des Auftraggebers
| (1) |
Der Auftraggeber hat
den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der
Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern,
Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung
etc. ). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt. hat der
Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen. |
| (2) |
Informationen und
Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind,
hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer
zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers,
Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen. Abkürzungen etc.). |
| (3) |
Fehler, die sich
aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht
zu Lasten des Übersetzers. |
4. Mängelbeseitigung
| (1) |
Der Übersetzer behält
sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat
Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung
enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom
Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht
werden.
Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer
Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. |
| (2) |
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung
des Auftraggebers erlischt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. |
5. Haftung
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Der Übersetzer haftet
bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter
Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten ein. |
6. Berufsgeheimnis
| (1) |
Der Übersetzer
verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu
bewahren, die ihm im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den
Auftraggeber bekannt werden. |
| (2) |
Der Übersetzer
verpflichtet sich, alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zur
Sicherstellung der Geheimhaltung sämtlicher Informationen, die er
oder von ihm mit der Ausführung eines Auftrags betraute
Unternehmen oder Personen für die Durchführung des Auftrags für
den Auftraggeber erhalten haben, zu ergreifen. |
| (3) |
Angesichts der
elektronischen Übermittlung von Daten sowie anderer
elektronischer Kommunikationsformen zwischen dem Auftraggeber, dem
Übersetzer und etwaigen Erfüllungsgehilfen kann der Übersetzer
jedoch einen Schutz vor Zugriffen unbefugter Dritter auf diese
Daten während der elektronischen Übermittlung oder Kommunikation
nicht gewährleisten. |
7. Vergütung
| (1) |
Die Vergütung ist
sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die
Abnahmefrist muss angemessen sein. |
| (2) |
Der Übersetzer hat
neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der
tatsachlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten
Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die
Mehrwertsteuer im Endpreis – gesondert aufgeführt –·enthalten.
In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig,
zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen
den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung
objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe
ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honarars abhängig
machen. |
| (3) |
Ist die Höhe des
Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit
angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten
mindestens die im Gesetz über Entschädigung von Zeugen und
Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. |
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
| (1) |
Die Übersetzung bleibt
bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis
dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. |
| (2) |
Der Übersetzer behält
sich ihr Urheberrecht vor. |
9. Anwendbares Recht
| (1) |
Für den Auftrag und
alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. |
| (2) |
Die Wirksamkeit dieser
Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen nicht berührt. |
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